Geschäftsbedingungen für Eintrittspreise
1. Allgemeines
2. Altersstufen
3. Ermäßigungen
4. Ausweispflicht
5. Übertragbarkeit
6. Boulderkarten
7. Begleitkarte
8. Gruppenkarten
9. Verleih
10. Verletzungen - Kartenverlängerung
11. Verhinderung
12. Verlust
13. Eingeschränkter Kletterbetrieb
14. Missbrauch
1. Allgemeines
Unsere Geschäftsbedingungen für die Eintrittskarten dienen in erster Linie zur Vermeidung von Missverständnissen. Sie sind im Internet und im Eingangsbereich unserer Kletterhalle ersichtlich und müssen vor dem Kauf der Eintrittskarten durchgelesen werden. Jemand der eine Eintrittskarte erstattet erklärt sich automatisch mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden.
Ohne gültige Karte darf das Kletterareal nicht betreten werden.
Der Kassenbeleg ist aufzubewahren und bei Stichproben vorzuweisen. Die Geldrückerstattung laut Zeitstaffelung ist nur bei Vorlage des Kassenbons möglich.
Unsere Kletterhalle ist eine Trainings- und Schulungsstätte und kein Kinderspielplatz. Das Herumlaufen und Spielen ist verboten.
2. Altersstufen
Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr können gratis klettern (Aufsichtspflicht der Eltern - Begleitkarte nötig)
Kinderkarten gelten bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (Aufsichtspflicht der Eltern)
Jugendkarten gelten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und sind weiters gültig für Schüler, Lehrlinge, Präsenz- und Zivildiener, Studenten bis zum vollendeten 26. Lebensjahr und Senioren ab dem 65. Lebensjahr.
Jugendliche benötigen bei der Registrierung die Unterschrift der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten.
3. Ermäßigungen
Ermäßigungen gelten für die unterschiedlichen Altersstufen und für ÖAV Mitglieder nur mit einem gültigen Ausweis. ÖAV Ermäßigungen gelten nur für Zeitkarten, nicht aber für Tageskarten. Wer keinen gültigen Ausweis hat bezahlt den normalen Erwachsenentarif. Da es sich bei uns um eine Sportanlage und nicht um eine Alpenvereinshütte handelt gibt es keine Ermäßigungen für ausländische Alpenvereinssektionen.
4. Ausweispflicht
Ermäßigte Karten, sowohl für verschiedene Altersstufen als auch für den ÖAV gibt es nur mit Vorlage eines gültigen Ausweises. Auch bei 12er Blöcken muss der ermäßigte Ausweis immer unaufgefordert vorgewiesen werden. Wer keinen gültigen Ausweis hat bezahlt den normalen Erwachsenentarif.
5. Übertragbarkeit
Tageskarten, Halbjahreskarten und Jahreskarten sind nicht übertragbar. 12er Blöcke sind nur innerhalb der gleichen Kategorie übertragbar, z.B. Jugendblöcke für Jugendliche oder ÖAV Blöcke nur für ÖAV Mitglieder. 12erBlöcke für ÖAV Mitglieder sind nicht auf Nichtmitglieder übertragbar! 12er Blöcke haben eine Gültigkeit von 2 Jahren ab Ausstellungsdatum.
6. Boulderkarten
Wir sind nach wie vor eine, der wenigen Hallen, die eine Boulderkarte anbieten. Mit dieser Karte darf nur im Boulderraum geklettert werden. Wer sich dennoch entschließt in der Vorstiegshalle zu klettern, muss dies unaufgefordert und vorher an der Kassa melden und den entsprechenden Aufpreis zahlen. Wer mit einer Boulderkarte unerlaubt im Vorstiegsbereich klettert, wird der Halle verwiesen.
7. Begleitkarte
Für Partner, die ihre Partner, oder für Eltern, die ihre Kinder lediglich zum Sichern oder bei der Aufsicht begleiten wollen, gibt es eine eigen Begleitkarte von 3 € pro Person.
8. Gruppenkarten
Gruppenermäßigungen gelten nur nach Voranmeldung und nur für Vereine und Schulen. Willkürlich gebildete Gruppen erhalten bei uns keine Ermäßigung. Gruppentarife sind außerdem nur Werktags von 10 –18 Uhr möglich. An Abenden und an Wochenenden gibt es keine Gruppentarife. Gruppenkarten erhält man ab einer Größe von 6 Personen und nur für die Dauer des Kurses (siehe Eintrittspreise). Ein Lehrer pro Gruppe (6 –10 Personen) geht frei. Wir empfehlen eine maximale Gruppengröße von 10 Personen pro Aufsichtsperson oder Kletterlehrer. Sind bereits mehrere Gruppen in der Kletterhalle, so gibt es für weitere Gruppen keine Ermäßigung.
Externe Gruppen dürfen keine Wandbereiche reservieren oder für sich besetzen.
9. Verleih
Beim Verleih muss neben einer Verleihgebühr ein gültiger Ausweis und ein Pfandgegenstand an der Kassa hinterlassen werden. Den Ausweis und den Pfandgegenstand erhält man nach Rückgabe des Verleihmaterials retour. Diebstahl wird automatisch zur Anzeige gebracht. Für Anfänger und Schnupperkletterer empfehlen wir aus hygienischen Gründen bei den Verleihschuhen das Tragen von Socken und bei den Gurten das Tragen eines T Shirts. Für Anfänger und Schnupperkletterer ist das Tragen von Gymnastikpatschen oder sauberen Turnschuhen an Stelle der Kletterschuhe durchaus sinnvoll.
10. Verletzungen - Kartenverlängerung
Für den Fall von Verletzungen, die das Sportausüben verhindern, bieten wir eine Verlängerung der Zeitkarten an (Halbjahres- und Jahreskarten), jedoch keine Rückgabe von Zeitkarten. Gegen Vorlage einer ärztlichen Bestätigung verlängern wir die Karte bis zum Ende des Verletztenstatus laut Bestätigung. Die Verlängerung tritt aber erst an jenem Tag in Kraft, an dem die ärztliche Bestätigung bei uns abgegeben wird. In der Zeit der Verletzung bleibt die Eintrittskarte bei uns im Kletterzentrum.
11.Verhinderungen
Für berufliche Verhinderungen, Urlaub und andere private Motive gibt es keine Verlängerung von Zeitkarten und keine Rückerstattung von Eintrittskarten oder Kursbeiträgen.
12. Verlust
Wir ersetzen prinzipiell nur namentlich registrierte Karten. Die bedeutet, dass nur Halbjahres- und Jahreskarten bei Verlust, gegen Vorlage da Kassenbeleges ersetzt werden können. Tageskarten und 12erBlöcke werden bei Verlust nicht ersetzt.
13. Eingeschränkter Kletterbetrieb
Wir weisen darauf hin, dass für Zeitkartenbesitzer (12er Blöcke, Halbjahres- und Jahreskarten) kein Anspruch auf Geldrückerstattung bei Hallenschließungen oder reduziertem Kletterbetrieb besteht. Es können jederzeit Teilbereiche, im Notfall sogar die ganze Halle geschlossen werden bzw. für Tivoli interne Veranstaltungen reserviert werden (Routenbau, Revisionen, Grundreinigungen, Wettkämpfe, Veranstaltungen,…) Wir bemühen uns derartige Veranstaltungen rechtzeitig im Internet und in der Kletterhalle bekannt zu geben.
14. Missbrauch
Jeder Missbrauch wird bestraft und kann zum Verweis aus der Kletterhalle, im wiederholten Falle sogar zum Hausverbot führen. Den Anleitungen unseres Personals ist Folge zu leisten.

